Kinder als Steuersparmodell
Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, die Steuern auf Ihre Zinsen gewisser maßen zu umgehen. Sie können Teile Ihres Kapitals einfach auf Ihr Kind überschreiben. Kinder bringen auch einen Steuerfreibetrag von 801 Euro mit und wenn sie nun noch kein eigenes Einkommen vorweisen können, dann kann sogar deutlich mehr als 8.000 Euro an Zinsen steuerfrei verdient werden.
Der Grundfreibetrag im Jahr beträgt 8.004 Euro. Dafür brauchen Sie noch nicht einmal eine Steuererklärung zu machen. Das Kind braucht lediglich eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Das ganze basiert auch dem Recht des Kindes auf ein steuerfreies Existenzminimum
Sollten Sie sich für einen Schenkung entscheiden, so können Sie alle 10 Jahre bis zu 400.000 Euro auf das Kind übertragen. Die Übertragung und die daraus resultierenden Zinsen von um die 9.000 Euro pro Jahr, bleiben steuerfrei.
Beide Modelle sind aber sehr wohl bekannt und so lässt der Staat nicht zu, dass Sie Ihr Vermögen nur für eine kurze Zeit auf Ihr Kind übertragen, um die Steuern zu umgehen. Das Gesetzt sieht hier vor, dass wenn Sie Ihr Vermögen an Ihr Kind weitergeben, so muss dies auch dauerhaft und unwiderruflich auf das Kind übertragen werden.
Für das Tagesgeld gilt, das Vermögen ist nun wie ein Fremdvermögen zu verwalten. Sie haben keinen rechtlichen Zugriff auf die Zinsen, nur wenn es sich um ein Interessen des Kindes handelt, wie z.B. ein neues Fahrrad oder die Anschaffung eines Pferdes etc., dürfen Sie das Geld Ihres Kindes ausgeben. Dies gilt aber nicht für diejenigen Kosten, die nicht unter den normalen Unterhalt fallen.
Bei einer Schenkung handelt es sich auch um ein Fremdvermögen, aber Sie haben immerhin noch die Möglichkeit das Vermögen mit einem Zweck für das Kind zu belegen, wie z.B. dass die Schenkung erfolgt um die Ausbildung des Kindes zu finanzieren.
Übertragen Sie ein Tagesgeldkonto auf Ihr Kind so wird das per Gesetzt als entgeltliches Geschäft gesehen und Sie müssen Abgeltungssteuer zahlen. Liegt aber nun eine Schenkung vor, so trifft dies nicht zu.
Die wichtigsten Fakten:
Tagesgeld | Steuerfreibetrag: 8.004Euro Zugriff: nur für Kosten außerhalb des normalen Unterhalts (Pferd, Fahrrad, u.s.w.) Abgeltungssteuer:fällig bei Übertragung | Volljährige Kinder können Nachteile bei staatlichen Bezügen (Wohngeld, Bafög, Kindergeld) bekommen, wenn sie mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen. |
Schenkung | Steuerfreibetrag: ca. 9.000 Euro Zugriff: Angabe eines Zweckes im Interesse des Kindes (Finanzierung Ausbildung u.s.w.) Abgeltungssteuer: nicht nötig |
Achtung!!! Wo bei einem minderjährigen der Verdienst noch keinen Einfluss auf irgendwelche staatlichen Bezüge hat, da wird es von Interesse sobald das Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Kindergeld, Bafög oder Wohngeld können von einen Verdienst des Kindes über 8.004 Euro im Jahr erheblich beeinflusst werden. In diesem Alter Ihres Kindes sollten Sie also gesondert auf die nicht Überschreitung dieser Obergrenze achten.
Foto: Roar Pettersen
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